Schadensanalyse
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Der Sachverständige ist als ö.b.u.v. Sachverständiger nicht nur für Gerichte als Gutachter tätig. Auch für Versicherungen, Baugewerbe oder private Auftraggeber werden Gutachten im Bereich des Bauwesens erarbeitet.

Ziel dieser Gutachten ist es immer den Sachverhalt so detailliert wie notwendig und vom Auftraggeber gewünscht zu untersuchen, zu beurteilen und für alle beteiligten Parteien nachvollziehbar in Form eines Gutachtens darzustellen. Objektivität in der Sache versteht sich von selber, alle Gutachten sind zunächst ergebnissoffen.

In der Regel werden, sofern dies gewünscht ist, im Rahmen der Gutachten bereits Hinweise zur Behebung des Schadens gegeben. Auf Wunsch ist auch eine detaillierte Sanierungsplanung und Umsetzung mit Fachbetrieben möglich.

Gutachten können in verschiedenen Formen erstellt werden:

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