Versicherung
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Versicherungsgutachten

Dieses sind im Grunde Privatgutachten, deren Auftraggeberin die Versicherungswirtschaft ist. Sie werden üblicherweise bei Sturm-, Leitungswasser- und Bauschäden sowie bei Haftungsfragen in Auftrag gegeben.

In der Regel wird gefordert nicht nur die Schadensursache zu bestimmen, sondern hier ist häufig auch eine Beurteilung nötig, wie hoch die Beseitigungskosten ggfs. sind, bzw. ob in Rechnung gestellte Kosten angemessen sind.

 

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