Beweissicherung
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gerichtliches Beweissicherungsgutachten

Sie als Antragsteller geben die Beweisthemen bei Gericht vor, aber das Gericht wählt den Sachverständigen aus, eventuell folgt es dabei Ihrem Vorschlag, häufig wird das Gericht bei der zuständigen IHK um die Nennung eines geeigneten Sachverständigen bitten.

Die Gegenseite kann ebenfalls Anträge stellen, in denen Beweisfragen formuliert werden, die dann ggfs. auch durch den Sachverständigen zu beantworten sind.

Die Abwicklung ist an Formvorschriften gebunden, insbesondere ist beiden Parteien rechtliches Gehör zu gewähren. Dieses Verfahren ist umständlicher, hat aber bei einem eventuell folgenden Rechtsstreit eine größere Bedeutung als das private Gutachten, da die Beauftragung durch das Gericht erfolgt ist.

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