Schiedsgutachten
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Schiedsgutachten

Beide Parteien einigen sich auf einen Sachverständigen und die durch diesen verbindlich zu klärende Fragen.

Diese Einigung kann bereits bei Vertragsunterzeichnung erfolgen und Bestandteil des Vertrages sein oder aber die beteiligten Parteien verständigen sich erst bei Bedarf auf den Sachverständigen und das Schiedgutachterliche Verfahren.

Beide (oder auch alle) Parteien sind gleichberechtigt (rechtliches Gehör). Das Ergebnis ist für die Parteien bindend.

Dieses Verfahren verbindet die Vorteile von private Gutachten und dem gerichtlichen Beweissicherungsgutachten und ist auch meist schneller.

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