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Privatgutachten

Im Fall des Privatgutachtens sind Sie unmittelbar unser Auftraggeber und bestimmen sowohl die Zielsetzung als auch den Umfang der Begutachtung.

Sie können im Anschluß an die Gutachtenerstellung beliebig über das Gutachten verfügen. Das Privatgutachten bietet die flexibelste Handhabung, aber die Gegenseite ist nicht gezwungen, dieses Gutachten anzuerkennen.

Eine Untergruppe der Privatgutachten stellen die Versicherungsgutachten dar.

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