Immissionsschutz
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Im Rahmen des Bundesimmissionsschutzes sind Grenzwerte der Schallbelastung, ausgehend von Gewerbe, Industrie, Sportstätten, Open-Air Veranstaltungen etc. festgelegt. Entsprechende rechnerische Prognosen werden von uns erstellt und die Einhaltung der Richtwerte auch meßtechnisch überprüft.

Beides stellt hohe Anforderungen sowohl in Bezug auf die zur rechnerischen Prognose einzusetzenden Computerprogramme als auch an die Messgeräte, die für die messtechnische Überprüfung eingesetzt werden.

Für beide Aufgaben ist das Ing.-Büro MBI sowoh personell als auch von der vorhandenen Ausstattung her qualifiziert und, soweit erforderlich, auch zugelassen.

 

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